

Mönch werden in der Schottenabtei
Im Prolog der Benediktusregel lesen wir: „Der Herr sucht in der Volksmenge… einen Arbeiter für sich und sagt: Wer ist der Mensch, der das Leben liebt und gute Tage zu sehen wünscht? Wenn du das hörst und antwortest: „Ich“, dann sagt Gott zu dir: Willst du wahres und unvergängliches Leben, bewahre deine Zunge vor Bösem und deine Lippen vor falscher Rede! Meide das Böse und tu das Gute; suche Frieden und jage ihm nach! Wenn ihr das tut, blicken meine Augen auf euch und meine Ohren hören auf eure Gebete; und noch bevor ihr zu mir ruft, sage ich euch: Seht, ich bin da. Liebe Brüder, was kann beglückender für uns sein als dieses Wort des Herrn, der uns einlädt?“
Wer Mönch werden will, hat irgendwann in seinem Leben diesen Anruf Gottes wahrgenommen; er hat ein „brennendes Herz“, das ihm inneres Feuer gibt, um in Beständigkeit, Gehorsam und klösterlicher Lebensführung Gott zu suchen in Gemeinschaft unter Regel und Abt. Das ist die wesentliche Voraussetzung, um in ein Kloster einzutreten. Weiters muss man zum Studium berechtigt sein oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Das Mindestalter für eine Aufnahme in ein Kloster ist damit 18 Jahre. Heutzutage sind jedoch viele Bewerber bereits älter oder haben bereits ein Studium abgeschlossen. Für das Klosterleben unerlässlich ist eine gewisse Reife der Persönlichkeit des Kandidaten, die Fähigkeit und Bereitschaft zum ehelosen Leben in Gemeinschaft und schließlich der Wunsch, am Aufbau des Reiches Gottes mitzuarbeiten.
Schritte ins Kloster
Wer sich für ein Klosterleben im Schottenstift interessiert, ist herzlich eingeladen am Stundengebet teilzunehmen oder auch einige Tage lang im Kloster als Gast mit den Brüdern mit zu leben und so die Gemeinschaft, den Tagesablauf und unsere Tätigkeiten kennen zu lernen.
Wer sich entschieden hat in unser Kloster einzutreten, hat die Möglichkeit im Rahmen des Postulats die Mitbrüder näher kennen zu lernen. Nach dieser rund 6-monatigen Probezeit und entsprechendem Urteil des Abtes und der Gemeinschaft folgt das Noviziat (ein Jahr), das der Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft vorausgeht und mit dem benediktinischen Leben vertraut macht. Sowohl während des Postulats als auch des Noviziats wird der Klosterkandidat von einem Novizenmeister geistlich begleitet und auf das Leben als Mönch vorbereitet. Im günstigsten Fall mündet das Noviziat in die zeitliche Profess: das Versprechen von Ehelosigkeit, persönlicher Besitzlosigkeit und Gehorsam gemäß der Benediktusregel, also eine Bindung an die Klostergemeinschaft auf drei Jahre. Anders als der Novize nimmt der zeitliche Professe am Arbeitsleben der Gemeinschaft teil – durch sein Studium oder in anderen Bereichen. Nach Ablauf dieser drei Jahre kann der junge Mönch – wenn er und die Klostergemeinschaft dazu bereit sind – die „ewige Profess“ ablegen, die Verpflichtung, sein ganzes Leben im monastischen Dienst zu verbringen. Die ewige Profess ist somit der eigentliche Beginn des klösterlichen Lebens und die endgültige Bindung an die benediktinische Gemeinschaft.
Damit ist dieser Mönch ein vollberechtigtes Mitglied der Kommunität und hat als „Kapitular“ Anteil an den Beratungen und Entscheidungen des Kapitels. Das Ordenskleid (der Habit), das er von Beginn des Noviziats an trägt, ist äußeres Zeichen der Ausrichtung des eigenen Lebens am Willen Gottes (der „Lebensweihe“) und der Gemeinschaft mit den anderen Mönchen. Mit ihnen gemeinsam möge er zum ewigen Leben gelangen.
Wer eine Berufung zum Mönchsleben verspürt, dem steht Novizenmeister Pater Augustinus Zeman gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Kontakt
Tel.: +43 1 534 98
Fax: +43 1 534 98 105
E-Mail: schotten@schottenstift.at
Adresse
Schottenstift
Benediktinerabtei
„Unserer Lieben Frau zu den Schotten“
Freyung 6, 1010 Wien